eAU: Datenweiterleitung zwischen Krankenkassen ab April 2024
Arbeitgeber News

09.10.2023

eAU: Datenweiterleitung zwischen Krankenkassen ab April 2024

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurde gesetzlich geregelt, dass Arbeitsunfähigkeitsdaten, die der bisher zuständigen Krankenkasse für Zeiten nach dem Ende der Versicherung übermittelt werden, ab dem 1. April 2024 verpflichtend elektronisch und proaktiv von der bisherigen Krankenkasse an die neue Krankenkasse weiterzuleiten sind.

Mit dem neuen Verfahren wird sichergestellt, dass von der Arztpraxis übermittelte eAU-Daten auch dann der zuständigen Krankenkasse zugehen, wenn in der Arztpraxis vor Abschluss eines Krankenkassenwechsels die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der bisher zuständigen Krankenkasse vorgelegt wurde oder ein Wechsel der Krankenkasse unterhalb des Quartals erfolgt ist und die eAU-Daten infolgedessen von der Arztpraxis an die alte Krankenkasse übermittelt wurden.

Das neue Verfahren wird zum 1. April 2024 umgesetzt und ist wie folgt ausgestaltet:

  • Arbeitgeberanfragen, die der neuen Krankenkasse vor Abschluss des Krankenkassenwechsels zugehen und zu der keine entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsdaten vorliegen, werden von der neuen Krankenkasse elektronisch an die bisher zuständige Krankenkasse weitergeleitet und von dieser auf Basis der dort vorliegenden Daten gegenüber den Arbeitgebern beantwortet. Damit wird auch für die Dauer bis zum Abschluss des Krankenkassenwechsels eine zeitnahe Bereitstellung der eAU-Daten durch die Arbeitgeber ermöglicht.
  • Arbeitgeber müssen im Zusammenhang mit Kassenwechseln dann ab dem kommenden Jahr darauf achten, dass Daten beim KOM-Server nicht ausschließlich für die von ihnen angefragte Krankenkasse abgeholt werden, weil durch eine Weiterleitung zwischen den Krankenkassen auf die Anfrage der Arbeitgeber auch Rückmeldungen einer bisher nicht angefragten Krankenkasse übermittelt werden können.
  • Für die Übergangszeit bis zum 31. März 2024 wurde ein Ersatzverfahren vereinbart, in dessen Rahmen die proaktive Weiterleitung der eAU-Daten nach Abschluss des Krankenkassenwechsels postalisch erfolgt. Eine Weiterleitung der Arbeitgeberanfrage an die bisher zuständige Krankenkasse erfolgt im Rahmen des Ersatzverfahrens nicht.

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